Häufig gestellte Fragen
Antworten auf Ihre Fragen
Wann benötige ich einen Notar beim Hauskauf?
In der Schweiz ist für den Erwerb oder Verkauf von Immobilien eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar verfasst den Kaufvertrag, prüft die Identität der Parteien und sorgt für die Eintragung im Grundbuch.
Wie läuft eine Beurkundung ab?
Zunächst bereiten wir den Kaufvertrag vor und klären alle Details mit Ihnen. Bei der Beurkundung werden im Notariat Kramgasse 49 die Vertragsparteien identifiziert, der Vertrag vorgelesen und unterschrieben. Anschliessend leiten wir die Grundbucheintragung ein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine notarielle Beurkundung benötigen wir Ihren gültigen Ausweis, den Katasterauszug, allfällige Dienstbarkeiten und, falls vorhanden, den aktuellen Grundbuchauszug. Gerne senden wir Ihnen eine detaillierte Liste vorab zu.
Wie lange dauert die Grundbucheintragung?
Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt in der Regel innert 4 bis 6 Wochen nach der notariellen Beurkundung. In komplexen Fällen oder bei ausländischen Grundstücken kann es länger dauern.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten orientieren sich am Bebauungswert der Liegenschaft und den kantonalen Tarifen. Wir erstellen für Sie gerne eine transparente Kostenübersicht inklusive Notariatsgebühren.
Kann ich den Notartermin verschieben?
Ja, eine Terminänderung ist frühzeitig möglich. Bitte informieren Sie uns mindestens fünf Werktage im Voraus, damit wir einen neuen Termin für Sie reservieren können.
Unterstützt der Notar auch bei Finanzierungsfragen?
Der Notar klärt Sie über rechtliche Aspekte der Finanzierung auf und koordiniert die Unterlagen mit Ihrer Bank. Eine umfassende Finanzberatung bietet jedoch primär Ihre Hausbank oder ein Finanzberater an.